Abstandsverstoß: vermeiden Sie Punkte und ein Fahrverbot

Unsere Experten verhindern Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Abstandsverstößen. Reichen Sie in 30 Sekunden Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen kostenlos ein. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Wir prüfen unverbindlich Ihre Möglichkeiten und beraten Sie kostenfrei.

Erfolgreich: Über 20.000 Bußgeldverfahren
Erfahren: Seit 30 Jahre für Sie im Einsatz
Kein Kostenrisiko: Unverbindliche Prüfung
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Mielchen Verkehrsanwälte bekannt aus TV und Presse

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Abstandsverstoß Bußgeldkatalog 2023

Tempo mit weniger Abstand als Strafe
bei über 80 km/h 5/10 des halben Tachowerts 75€ Bußgeld / 1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld / 1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 160€ Bußgeld / 1 Punkt
2/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld / 1 Punkt
1/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld / 1 Punkt
bei über 100 km/h 5/10 des halben Tachowerts 75€ Bußgeld / 1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld / 1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 160€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld / 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
bei über 130 km/h 5/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld / 1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 180€ Bußgeld / 1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld / 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 400€ Bußgeld / 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
Tempo mit weniger Abstand als Strafe
bei über 80 km/h 5/10 des halben Tachowerts 75€ Bußgeld
1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld
1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 160€ Bußgeld
1 Punkt
2/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld
1 Punkt
1/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld
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bei über 100 km/h 5/10 des halben Tachowerts 75€ Bußgeld
1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld
1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 160€ Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
bei über 130 km/h 5/10 des halben Tachowerts 100€ Bußgeld
1 Punkt
4/10 des halben Tachowerts 180€ Bußgeld
1 Punkt
3/10 des halben Tachowerts 240€ Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowerts 320€ Bußgeld
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowerts 400€ Bußgeld
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot

Bußgelder exkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr.

"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"

TV2

Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verkehrsrechtskanzlei Mielchen & Collegen

Abstandsverstöße gehören zu den am häufigsten verfolgten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Meist zahlen die Betroffenen das Bußgeld einfach, ohne die Messung anzuzweifeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dabei sind eine Vielzahl der Messungen fehlerhaft, so dass Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zum Teil zu Unrecht erhoben werden. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Prüfung.

Aktuelle Bußgeldverfahren

37 Meter Abstand

Situation: 37 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

27 Meter Abstand

Situation: 27 Meter Abstand zum vorausfahrenden PKW bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h in der führerscheinrechtlichen Probezeit.

Vorwurf: Abstandes unter 5/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit über 100 km/h.

Drohende Strafe: 75,00€ Bußgeld / 1 Punkt / Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre / Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Urteil nach Einspruch: Einstellung nach § 47 II OWiG wegen geringen Verschuldens und langer Verfahrensdauer.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt / keine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre / keine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

43 Meter Abstand

Situation: 43 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

52 Meter Abstand

Situation: 52 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einem vorgeschriebenen Mindestabstand von 70 Metern.

Vorwurf: Unterschreiten des Mindestabstandes von 70 Metern.

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

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37 Meter Abstand

Situation: 37 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

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27 Meter Abstand

Situation: 27 Meter Abstand zum vorausfahrenden PKW bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h in der führerscheinrechtlichen Probezeit.

Vorwurf: Abstandes unter 5/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit über 100 km/h.

Drohende Strafe: 75,00€ Bußgeld / 1 Punkt / Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre / Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Urteil nach Einspruch: Einstellung nach § 47 II OWiG wegen geringen Verschuldens und langer Verfahrensdauer.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt / keine Verlängerung der Probezeit / keine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

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43 Meter Abstand

Situation: 43 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

Mindestabstand70m

52 Meter Abstand

Situation: 52 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einem vorgeschriebenen Mindestabstand von 70 Metern.

Vorwurf: Unterschreiten des ausgeschilderten Mindestabstandes von 70 Metern als Führer eines LKW.

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

In 3 Schritten zum Einspruch gegen Ihren Abstandsverstoß

Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann der Abstandsverstoß ohne jegliches Kostenrisiko angefochten werden. Sowohl die Kosten für den Anwalt als auch für das Verfahren vor Gericht werden übernommen. Ebenso trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eventuell nötige Gutachten von Sachverständigen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir Sie vorher im Detail über alle anfallenden Kosten auf.

Nach Beauftragung gehen unsere Verkehrsanwälte gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. Wir sind deutschlandweit tätig und gehen für unsere Mandanten bis vor Gericht. 

Mielchen-Erfolg

Hohe Erfolgschancen:
Kanzlei für Verkehrsrecht mit 30 Jahren Expertise.

Mielchen-Kosten

Kein finanzielles Risiko:
Kostenlos und unverbindliche Erstberatung.

Mielchen-Deutschlandweit

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Unsere Anwälte gehen für Sie bundesweit bis vor Gericht.

Schnell

Schnelle und einfach:
Wir werden sofort tätig und wahren alle Fristen.

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Gängige Fehler in Bußgeldbescheiden

Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

Verfahren2

Formelle
Verfahrensfehler

Verjährung
Falsche Bezeichnung des Beschuldigten
Fehler bei der Fristberechnung
Unzureichende Fotoqualität
Unzureichende Eingrenzung des Tatorts
Fehlende Belehrung
Blitzer-Mielchen

Untaugliche
Beweise

Messpersonal unzureichend geschult
Falsch platzierte Messgeräte
Fehlerhafte Bedienung der Messtechnik
Abgelaufene Eichung eines Messgeräts
Fehlerhafter Abzug von Toleranzen
Angreifbare Beobachtung bei fehlender Messung
UmständeIcon

Entlastende
Umstände

Entlastende Umstände durch Verkehrssituation
Schlechte Sicht (z.B. Schnee, Regen)
Ablenkung durch andere Verkehrsteilnehmer
Ablenkung durch Fahrzeuginsassen
Medizinischer Notfall
Sonstige nicht pflichtwidrige Ablenkung

Mielchen Verkehrsanwälte

30 Jahre Erfahrung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.

Zufriedene Kunden
Über 20.000 zufriedene Mandanten.

Persönlich
Wir betreuen alle unsere Mandanten persönlich & individuell.

Digital
Kommunikation ausschließlich über E-Mail / Telefon. Kein Postverkehr.

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30 Jahre Erfahrung: Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.

Zufriedene Kunden: Über 20.000 zufriedene Mandanten.

Persönlich: Wir betreuen alle unsere Mandanten persönlich & individuell.

Digital: Kommunikation ausschließlich über das Internet. Kein Postverkehr.

Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen im TV

ARD Brisant

Bugatti auf der A2 mit 414 km/h
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD Morgenmagazin

Dashcams: Darf der mich einfach so filmen?
Zu Gast im Morgenmagazin: Dr. Daniela Mielchen

 

ARD Tagesschau

Reform Punktesystem
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD plusminus

Schadenregulierung
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen

 

ZDF heute

Weniger Punkte, mehr Bußgelder
Rechtanwältin Dr. Daniela Mielchen erklärt das neue Punktesystem

 

ARD Morgenmagazin

Dashcams: Darf der mich einfach so filmen?
Zu Gast im Morgenmagazin: Dr. Daniela Mielchen

 

ARD Tagesschau

Reform Punktesystem
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD plusminus

Schadenregulierung
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen

 

ZDF heute

Weniger Punkte, mehr Bußgelder
Rechtanwältin Dr. Daniela Mielchen erklärt das neue Punktesystem

 

ARD Brisant

Bugatti auf der A2 mit 414 km/h
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD Tagesschau

Reform Punktesystem
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

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Schadenregulierung
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen

 

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Weniger Punkte, mehr Bußgelder
Rechtanwältin Dr. Daniela Mielchen erklärt das neue Punktesystem

 

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Bugatti auf der A2 mit 414 km/h
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

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Zu Gast im Morgenmagazin: Dr. Daniela Mielchen