Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Fahrverbot umgehen
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Mielchen Verkehrsanwälte bekannt aus TV und Presse
"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"
Seit 30 Jahren für Sie im Einsatz
Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Inhaberin Verkehrsrechtskanzlei
Mielchen & Collegen
"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"
Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Inhaberin von Mielchen & Collegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße gehören zu den am häufigsten verfolgten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Meist zahlen die Betroffenen das Bußgeld einfach, ohne die Messung anzuzweifeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dabei sind eine Vielzahl der Messungen fehlerhaft, so dass Bußgelder zum Teil zu Unrecht erhoben werden. Es lohnt sich also durchaus ein „Blitzer-Foto“ anzuzweifeln und gegen den Bescheid vorzugehen.
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Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheid den Einspruch zu erheben. Selbstredend macht es nur dann Sinn Widerspruch zu erheben, wenn Ihre Argumente auch erfolgsversprechend sind. Unsere Experten prüfen gerne auch Ihren Fall und Ihre Chancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Nach Beauftragung gehen unsere Verkehrsanwälte gegen Ihren Bußgeldbescheid vor.
Gängige Fehler in Bußgeldbescheiden
Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn Einspruch einzulegen, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Formelle
Verfahrensfehler
Untaugliche
Beweise
Entlastende
Umstände
Das sagen unsere Klienten
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Mielchen Verkehrsanwälte
Aktuelle Bußgeldverfahren
Geblitzt mit 66 km/h (innerorts)
Situation: Geschwindigkeit 66 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (LKW)
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h
Drohende Strafe: 320 € Bußgeld / 1 Punkt
Urteil: Die Geldbuße wurde auf 59,- € reduziert / kein Punkt. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Fahrlässigkeit aufgrund der schlechten Sicht geringer zu bewerten ist, als bei dem im Bußgeldkatalog unterstellten Regelfall.
Geblitzt mit 135 km/h (außerorts)
Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h (PKW)
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW
Drohende Strafe: 480,- € Bußgeld (Vorsatz) / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
Urteil: Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt. Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG.
Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase
Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten
Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß
Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt
Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).
Geblitzt mit 161 km/h (außerorts)
Situation: Geschwindigkeit 161 km/h bei erlaubten 120 km/h
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
Drohende Strafe: 160,- € Bußgeld / 2 Punkte
Urteil: Freispruch, Beweisfoto war zwar grundsätzlich zur Identifizierung geeignet, der Betroffene wurde aber nicht auf Beweisfoto wiedererkannt.
Mielchen Verkehrsanwälte
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Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen im TV