Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Fahrverbot umgehen

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"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"

Seit 30 Jahren für Sie im Einsatz

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Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Inhaberin Verkehrsrechtskanzlei
Mielchen & Collegen

"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"

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Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße gehören zu den am häufigsten verfolgten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Meist zahlen die Betroffenen das Bußgeld einfach, ohne die Messung anzuzweifeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dabei sind eine Vielzahl der Messungen fehlerhaft, so dass Bußgelder zum Teil zu Unrecht erhoben werden. Es lohnt sich also durchaus ein „Blitzer-Foto“ anzuzweifeln und gegen den Bescheid vorzugehen.

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Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheid den Einspruch zu erheben. Selbstredend macht es nur dann Sinn Widerspruch zu erheben, wenn Ihre Argumente auch erfolgsversprechend sind. Unsere Experten prüfen gerne auch Ihren Fall und Ihre Chancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

Nach Beauftragung gehen unsere Verkehrsanwälte gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. 

Gängige Fehler in Bußgeldbescheiden

Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn Einspruch einzulegen, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

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Formelle
Verfahrensfehler

Verjährung
Flasche Bezeichnung des Beschuldigten
Fehler bei der Fristberechnung
Unzureichende Fotoqualität
Unzureichende Eingrenzung des Tatorts
Fehlende Belehrung
Blitzer-Mielchen

Untaugliche
Beweise

Messpersonal unzureichend geschult
Falsch platzierte Messgeräte
Fehlerhafte Bedienung der Messtechnik
Abgelaufene Eichung eines Messgeräts
Fehlerhafter Abzug von Toleranzen
Angreifbare Beobachtung bei fehlender Messung
UmständeIcon

Entlastende
Umstände

Entlastende Umstände durch Verkehrssituation
Schlechte Sicht (z.B. Schnee, Regen)
Ablenkung durch andere Verkehrsteilnehmer
Ablenkung durch Fahrzeuginsassen
Medizinischer Notfall
Sonstige nicht pflichtwidrige Ablenkung

Das sagen unsere Klienten

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Aktuelle Bußgeldverfahren

Geblitzt mit 66 km/h (innerorts)

Situation: Geschwindigkeit 66 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (LKW)

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h

Drohende Strafe: 320 € Bußgeld / 1 Punkt

Urteil: Die Geldbuße wurde auf 59,- € reduziert / kein Punkt. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Fahrlässigkeit aufgrund der schlechten Sicht geringer zu bewerten ist, als bei dem im Bußgeldkatalog unterstellten Regelfall.

 

Geblitzt mit 135 km/h (außerorts)

Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h (PKW)

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW

Drohende Strafe: 480,- € Bußgeld (Vorsatz) / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil: Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt. Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG.

Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase

Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten

Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß

Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt

Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).

 
 

Tempo50

Geblitzt mit 66 km/h (innerorts)

Situation: Geschwindigkeit 66 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (LKW)

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h

Drohende Strafe: 320 € Bußgeld / 1 Punkt

Urteil: Die Geldbuße wurde auf 59,- € reduziert / kein Punkt. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Fahrlässigkeit aufgrund der schlechten Sicht geringer zu bewerten ist, als bei dem im Bußgeldkatalog unterstellten Regelfall.

Tempo80

Geblitzt mit 135 km/h (außerorts)

Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h (PKW)

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW

Drohende Strafe: 480,- € Bußgeld (Vorsatz) / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil: Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt. Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG.

Ampel2

Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase

Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten

Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß

Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt

Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).

Tempo120

Geblitzt mit 161 km/h (außerorts)

Situation: Geschwindigkeit 161 km/h bei erlaubten 120 km/h

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften

Drohende Strafe: 160,- € Bußgeld / 2 Punkte

Urteil: Freispruch, Beweisfoto war zwar grundsätzlich zur Identifizierung geeignet, der Betroffene wurde aber nicht auf Beweisfoto wiedererkannt.

Mielchen Verkehrsanwälte

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Persönlich: Wir betreuen alle unsere Mandanten persönlich & individuell.

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Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen im TV

ARD Brisant

Bugatti auf der A2 mit 414 km/h
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD Morgenmagazin

Dashcams: Darf der mich einfach so filmen?
Zu Gast im Morgenmagazin: Dr. Daniela Mielchen

 

ARD Tagesschau

Reform Punktesystem
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD plusminus

Schadenregulierung
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen

 

ZDF heute

Weniger Punkte, mehr Bußgelder
Rechtanwältin Dr. Daniela Mielchen erklärt das neue Punktesystem

 

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