Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht
Unsere Verkehrsanwälte beraten und vertreten Sie kompetent bei verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen, wie z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung/Tötung. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Deutschlandweiter Rechtsbeistand, der Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite steht
Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verkehrsrechtskanzlei Mielchen & Collegen
Bei dem Vorwurf, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, sollten Betroffene frühzeitig einen erfahrenen Verkehrsanwalt bzw. eine Verkehrsanwältin hinzuziehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Mielchen & Collegen in Hamburg ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und kann eine Strafmilderung oder im besten Falle einen Straferlass erreichen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Verkehrsstrafrecht auf.
Aktuelle Verfahren
Gefährdung des Straßenverkehrs & Nötigung
Situation: LKW fuhr auf rechter von zwei Spuren, aufgrund eines Hindernisses auf seiner Fahrbahn setzte er den Fahrtrichtungsanzeiger nach links und zog langsam auf die linke Spur. Der dort weiter hinten befindliche PKW-Fahrer gab mehrfach Warnsignale mittels Lichthupe und akustischer Hupe, weshalb der LKW-Fahrer zurück auf die rechte Spur fuhr und vor dem Hindernis abbremste. Der PKW-Fahrer behauptete, abgedrängt worden zu sein, mit der Folge, dass er in den Gegenverkehr ausweichen mussten.
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und Nötigung (§ 240 StGB)
Drohende Strafe: Geldstrafe in Höhe von ca. 1 ½ Montagsgehältern (netto), Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 - 12 Monaten, 3 Punkte in Flensburg
Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO mangels hinreichendem Tatverdacht.
Urteil: Die Staatsanwaltschaft sah nach Schilderung des Sachverhalts aus Sicht des LKW kein für das Vorliegen einer Straßenverkehrsgefährdung erforderliches grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten seitens des LKW-Fahrers. Ebenso mangelte es für den Tatbestand der Nötigung an einer Nötigungshandlung. Ein kurzes Bedrängen oder kurzfristige Behinderungen reichen nicht aus.
Fahrerflucht
Situation: Beschuldigter hat mit einem angemieteten Transporter Möbel abtransportiert, in einer Kurve einen parkenden PKW beschädigt und seine Fahrt ohne anzuhalten fortgesetzt. Der Schaden am parkenden PKW betrug ca. 4.000,- €
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Drohende Strafe: Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts (netto), Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 – 12 Monaten, 3 Punkte in Flensburg
Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO mangels hinreichendem Tatverdacht.Die Staatsanwaltschaft erkannte an, dass der Beschuldigte die Schadenverursachung weder taktil, noch akustisch, noch optisch bemerkt hat.
Trunkenheit im Verkehr
Situation: Der Angeklagte geriet morgens in eine Verkehrskontrolle, bei welcher eine Blutalkoholkonzentration von 1,41 Promille festgestellt wurde. Er hatte bis in die Nacht hinein Alkohol konsumiert, dann aber einige Stunden geschlafen und sich morgens auf den Weg zur Arbeit gemacht.
Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr ( § 316 StGB)
Drohende Strafe: Geldstrafe in Höhe eines Montagsgehalts (netto), Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 12 Monaten, 3 Punkte in Flensburg
Urteil: Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes (keine Entziehung der Fahrerlaubnis, daher auch keine Sperrfrist und keine Punkte in Flensburg) Das Gericht erkannte an, dass der Angeklagte sich nach der Tat in therapeutische Behandlung begeben und zudem an einer verkehrspsychologisch fundierten Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist teilgenommen hatte. Da außerdem die Fahrerlaubnis während des Verfahrens schon 7 Monate vorläufig entzogen war, verneinte das Gericht eine weitere Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und händigte den Führerschein wieder aus.
In 3 Schritten zum Rechtsbeistand im Verkehrsrecht
Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall von unseren Anwälten prüfen.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten für den Anwalt als auch für das Verfahren vor Gericht. Ebenso trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eventuell nötige Gutachten von Sachverständigen.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir Sie vorher im Detail über alle anfallenden Kosten auf.
Nach Beauftragung stehen unsere Anwälte Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite. Wir sind deutschlandweit tätig und gehen für unsere Mandanten bis vor Gericht.
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Kein finanzielles Risiko:
Kostenlos und unverbindliche Erstberatung.
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Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen im TV