Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermeiden

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Wählen Sie Ihren Verstoß aus und prüfen Sie kostenfrei und unverbindlich Ihre Möglichkeiten.

Erfolgreich: Über 20.000 Bußgeldverfahren
Erfahren: Seit 30 Jahre für Sie im Einsatz
Kein Kostenrisiko: Unverbindliche Prüfung
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Verkehrsstrafrecht5
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"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"

TV2

Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verkehrsrechtskanzlei Mielchen & Collegen

Geschwindigkeits, Rotlicht-, Abstand-, Handy- und Alkoholverstöße gehören zu den am häufigsten verfolgten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Meist zahlen die Betroffenen das Bußgeld einfach, ohne die Messung anzuzweifeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dabei sind eine Vielzahl der Messungen fehlerhaft, so dass Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zum Teil zu Unrecht erhoben werden. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Prüfung.

Aktuelle Verfahren

Geblitzt mit 161km/h

Situation: Geschwindigkeit 161 km/h bei erlaubten 120 km/h.

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften im PKW.

Drohende Strafe: 320,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil nach Einspruch: Freispruch, Beweisfoto war zwar grundsätzlich zur Identifizierung geeignet, der Betroffene wurde aber nicht auf dem Beweisfoto eindeutig wiedererkannt.

Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot

Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase

Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten

Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß

Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

Abstandsverstoß

Situation: 37 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

Geblitzt mit 135 km/h

Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h.

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW.

Drohende Strafe: 480,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt.

Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot

Handyverstoß

Situation: Beobachtungen der Polizei aus stehendem Streifenwagen.

Vorwurf: Handyverstoß

Drohende Strafe: 100,00 € Bußgeld / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahren nach § 47 II OWiG, da Verwechslung von Mobiltelefon und Geldbörse nicht auszuschließen war.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

Tempo120

Geblitzt mit 161km/h

Situation: Geschwindigkeit 161 km/h bei erlaubten 120 km/h.

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften im PKW.

Drohende Strafe: 320,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil nach Einspruch: Freispruch, Beweisfoto war zwar grundsätzlich zur Identifizierung geeignet, der Betroffene wurde aber nicht auf dem Beweisfoto eindeutig wiedererkannt.

Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot

Ampel

Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase

Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten

Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß

Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

Abstand2

Abstandsverstoß

Situation: 37 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.

Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW

Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

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Fahrerflucht

Situation: Beschuldigter hat mit einem angemieteten Transporter Möbel abtransportiert, in einer Kurve einen parkenden PKW beschädigt und seine Fahrt ohne Anzuhalten fortgesetzt. Der Schaden am parkenden PKW betrug ca. 4.000,- €

Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Drohende Strafe: Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts (netto), Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 – 12 Monaten, 3 Punkte in Flensburg

Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO mangels hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft erkannte an, dass der Beschuldigte die Schadenverursachung weder taktil, noch akustisch, noch optisch bemerkt hat.

Tempo80

Geblitzt mit 135 km/h

Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h.

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerorts mit PKW.

Drohende Strafe: 480,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt.

Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot

handy

Handyverstoß

Situation: Beobachtungen der Polizei aus stehendem Streifenwagen.

Vorwurf: Handyverstoß

Drohende Strafe: 100,00 € Bußgeld / 1 Punkt

Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahren nach § 47 II OWiG, da Verwechslung von Mobiltelefon und Geldbörse nicht auszuschließen war.

Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt

In 3 Schritten zum Erfolg

Klicken Sie auf "Jetzt kostenlos prüfen" und wählen Sie Ihren Verstoß / Vorfall aus.

Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

Nach Beauftragung gehen unsere Verkehrsanwälte gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. Wir sind deutschlandweit tätig und gehen für unsere Mandanten bis vor Gericht. 

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Gängige Fehler in Bußgeldbescheiden

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Verfahren2

Formelle
Verfahrensfehler

Verjährung
Falsche Bezeichnung des Beschuldigten
Fehler bei der Fristberechnung
Unzureichende Fotoqualität
Unzureichende Eingrenzung des Tatorts
Fehlende Belehrung
Blitzer-Mielchen

Untaugliche
Beweise

Messpersonal unzureichend geschult
Falsch platzierte Messgeräte
Fehlerhafte Bedienung der Messtechnik
Abgelaufene Eichung eines Messgeräts
Fehlerhafter Abzug von Toleranzen
Angreifbare Beobachtung bei fehlender Messung
UmständeIcon

Entlastende
Umstände

Entlastende Umstände durch Verkehrssituation
Schlechte Sicht (z.B. Schnee, Regen)
Ablenkung durch andere Verkehrsteilnehmer
Ablenkung durch Fahrzeuginsassen
Medizinischer Notfall
Sonstige nicht pflichtwidrige Ablenkung

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Zufriedene Kunden
Über 20.000 zufriedene Mandanten.

Persönlich
Wir betreuen alle unsere Mandanten persönlich & individuell.

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Kommunikation ausschließlich über E-Mail / Telefon. Kein Postverkehr.

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Fachanwältin für Verkehrsrecht Dr. Daniela Mielchen im TV

ARD Brisant

Bugatti auf der A2 mit 414 km/h
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD Morgenmagazin

Dashcams: Darf der mich einfach so filmen?
Zu Gast im Morgenmagazin: Dr. Daniela Mielchen

 

ARD Tagesschau

Reform Punktesystem
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen im Interview

 

ARD plusminus

Schadenregulierung
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen

 

ZDF heute

Weniger Punkte, mehr Bußgelder
Rechtanwältin Dr. Daniela Mielchen erklärt das neue Punktesystem

 

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