Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermeiden
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Wählen Sie Ihren Verstoß aus und prüfen Sie kostenfrei und unverbindlich Ihre Möglichkeiten.
"Punkte und Fahrverbote lassen sich in rund 85% der Bußgeldverfahren abwehren"
Dr. Daniela Mielchen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verkehrsrechtskanzlei Mielchen & Collegen
Geschwindigkeits, Rotlicht-, Abstand-, Handy- und Alkoholverstöße gehören zu den am häufigsten verfolgten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Meist zahlen die Betroffenen das Bußgeld einfach, ohne die Messung anzuzweifeln und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dabei sind eine Vielzahl der Messungen fehlerhaft, so dass Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zum Teil zu Unrecht erhoben werden. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Prüfung.
Aktuelle Verfahren
Geblitzt mit 161km/h
Situation: Geschwindigkeit 161 km/h bei erlaubten 120 km/h.
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften im PKW.
Drohende Strafe: 320,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
Urteil nach Einspruch: Freispruch, Beweisfoto war zwar grundsätzlich zur Identifizierung geeignet, der Betroffene wurde aber nicht auf dem Beweisfoto eindeutig wiedererkannt.
Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot
Überfahren mit 0,7 Sekunden Rotphase
Situation: Gezielte Rotlichtkontrolle durch Polizei mit anschließendem Anhalteposten
Vorwurf: einfacher Rotlichtverstoß
Drohende Strafe: 90,00 € / 1 Punkt
Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, wegen Ungereimtheiten in der Kommunikation zwischen Beobachtungsposten und Anhalteposten (Verwechslung war nicht ausgeschlossen).
Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt
Abstandsverstoß
Situation: 37 Meter Abstand zum vorausfahrenden LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit LKW.
Vorwurf: Unterschreiten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 Metern als Führer eines LKW
Drohende Strafe: 80,00 € / 1 Punkt
Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG. Das Gericht erkannte an, dass die subjektive Vorwerfbarkeit durch die vorliegenden Umstände (zeitverzögertes Bemerken des Langsamerwerdens des Vordermanns) von den Regelfällen des Bußgeldkataloges erheblich abwich und hielt eine Ahndung nicht für erforderlich.
Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt
Fahrerflucht
Situation: Beschuldigter hat mit einem angemieteten Transporter Möbel abtransportiert, in einer Kurve einen parkenden PKW beschädigt und seine Fahrt ohne Anzuhalten fortgesetzt. Der Schaden am parkenden PKW betrug ca. 4.000,- €
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Drohende Strafe: Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts (netto), Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 – 12 Monaten, 3 Punkte in Flensburg
Urteil: Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO mangels hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft erkannte an, dass der Beschuldigte die Schadenverursachung weder taktil, noch akustisch, noch optisch bemerkt hat.
Geblitzt mit 135 km/h
Situation: Geschwindigkeit 135 km/h bei erlaubten 80 km/h.
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerorts mit PKW.
Drohende Strafe: 480,00€ Bußgeld / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahrens nach § 47 II OWiG, Foto zur Identifizierung nicht geeignet – Sonnenbrille und Teile des Gesichts durch Sonnenblende verdeckt.
Resultat: Kein Bußgeld / keine Punkte / kein Fahrverbot
Handyverstoß
Situation: Beobachtungen der Polizei aus stehendem Streifenwagen.
Vorwurf: Handyverstoß
Drohende Strafe: 100,00 € Bußgeld / 1 Punkt
Urteil nach Einspruch: Einstellung des Verfahren nach § 47 II OWiG, da Verwechslung von Mobiltelefon und Geldbörse nicht auszuschließen war.
Resultat: Kein Bußgeld / kein Punkt
In 3 Schritten zum Erfolg
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Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Nach Beauftragung gehen unsere Verkehrsanwälte gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. Wir sind deutschlandweit tätig und gehen für unsere Mandanten bis vor Gericht.
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Mielchen Verkehrsanwälte bekannt aus TV und Presse
Das sagen unsere Klienten
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Gängige Fehler in Bußgeldbescheiden
Insgesamt haben Sie zwei Wochen Zeit nach Erhalt des Bußgeldbescheides den Einspruch einzulegen. Dabei macht es natürlich nur Sinn, wenn Ihr Fall erfolgsversprechend ist. Unsere Anwälte prüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Formelle
Verfahrensfehler
Untaugliche
Beweise
Entlastende
Umstände
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